Jan 10 2011
Unterschlagung am Arbeitsplatz
Unterschlagung am Arbeitsplatz – Notarielles Schuldanerkenntnis
Gibt ein Arbeitnehmer zu, im Arbeitsverhältnis Unterschlagung begangen zu haben, und unterzeichnet er vor einem Notar ein Schuldanerkenntnis, so kann er gegen dessen Wirksamkeit grundsätzlich nicht mit Erfolg einwenden, die Methoden zu seiner Überführung seien unzulässig gewesen. Mit Unterzeichnung des Anerkenntnisses hat er solche bekannten Einwände aufgegeben.
(BAG, Urteil vom 22.07.2010, AZ: 8 AZR 144/09)
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