Mrz
28
2011

RA Burg
Verzehr von Pommes frites und Frikadellen durch Kantinen-Mitarbeiter rechtfertigt nicht ohne weiteres eine fristlose Kündigung
Einem Kantinen-Mitarbeiter kann nicht ohne Weiteres fristlos gekündigt werden, weil er weisungswidrig in der Kantine hergestellte Speisen (hier: Pommes frites und Frikadellen) verzehrt hat, ohne diese zu bezahlen. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Arbeitnehmer nicht heimlich vorgegangen ist und eine langjährige Betriebszugehörigkeit aufweist. In diesem Fall muss regelmäßig- als letzte Warnung – zunächst eine Abmahnung ausgesprochen werden, bevor eine Kündigung in Betracht kommt.
LAG Hamm 4.11.2010, 8 Sa 711/10
Mrz
25
2011

RA Burg
Regentropfen im Kofferraum eine Cabrios
Gelangen bei Regen nur wenige Tropfen von der Kante des Kofferraumdeckels in den Kofferraum eines Cabrios, was bei ähnlichen Fahrzeugen bauartbedingt auch der Fall ist, so stellt dies keinen Mangel des Fahrzeuges dar.
(LG Frankenthal 3 0 19/08)
Mrz
21
2011

RA Burg
Vorgaben des Arbeitgebers für das Aussehen seiner Mitarbeiter müssen verhältnismäßig sein
Arbeitgeber können zwar grds. Vorgaben zum Aussehen ihrer Mitarbeiter machen, diese sind aber nur wirksam, wenn sie unter Berücksichtigung des Persönlichkeitsrechts der Arbeitnehmer verhältnismäßig sind. Dies ist z. B. nicht der Fall, wenn ein Arbeitgeber bei ihm von im Bereich der Fluggastkontrolle tätigen Mitarbeiterinnen verlangt, Fingernägel nur einfarbig zu tragen. Gleiches gilt für das an männlichen Mitarbeitern gerichtete Gebot, bei Haarfärbungen nur natürlich wirkende Farben und keine Toupets zu tragen.
LAG Köln vom 18.08.2010, Az.: 3 TaBV 15/10
Mrz
18
2011

RA Burg
Arbeitgebern darf bei mitbestimmungswidrigem Verhalten keine Ordnungshaft angedroht werden.
Führt ein Arbeitgeber eine Betriebsvereinbarung nicht ordnungsgemäß durch, so darf ihm bzw. seinem gesetzlichen Vertreter keine Ordnungshaft angedroht werden, um die im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren titulierte Unterlassungsverpflichtung durchzusetzen. § 23 Abs. 3 BetrVG erlaubt lediglich die Androhung und Verhängung eines Ordnungsgelds.
BAG 5.10.2010, 1 ABR 71/09
Mrz
14
2011

RA Burg
Nach dem Lebensalter gestaffelte Urlaubsansprüche verstoßen gegen das Verbot der Altersdiskriminierung
Sieht ein Tarifvertrag nach dem Lebensalter gestaffelte Urlaubsansprüche vor, so stellt dies eine unzulässige Altersdiskriminierung dar. Betroffene Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf Angleichung nach oben und damit auf Urlaub nach der höchsten Altersstufe. Das folgt aus dem Grundsatz der effektiven und wirksamen Durchsetzung von EU-Rechtsvorgaben.
(LAG Düsseldorf vom 18.01.2011, Az.: 8 Sa 1274/10)