Jun
27
2011

RA Burg
Bauarbeiter haben bei vorübergehender Entsendung ins Ausland einen Mindestlohnanspruch
Deutsche Bauunternehmen, die Arbeitnehmer vorübergehend ins Ausland (hier: nach Dänemark) entsenden, ohne dass hierfür eine Vergütungsregelung getroffen wurde, schulden nach § 612 BGB die übliche Vergütung. Diese richtet sich nach dem Tarifvertrag zur Regelung der Mindestlöhne im Baugewerbe (TV Mindestlohn), sofern im vergleichbaren Wirtschaftskreis tatsächlich keine höhere Vergütung für Auslandseinsätze gewährt wird. Ob in diesen Fällen der Mindestlohn West oder Ost zu zahlen ist, bestimmt sich nach dem Einstellungsort.
(BAG PM Nr.32)
Jun
24
2011

RA Burg
Unverhältnismäßig
Das Erschleichen „geringwertiger Sozialleistungen“ des Arbeitgebers rechtfertigt nicht die fristlose Kündigung. Es reicht aus, eine Abmahnung auszusprechen. In dem Fall vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht hatte eine Arbeitnehmerin in der Betriebskantine verbilligt gegessen, ohne einen gültigen Ausweis vorlegen zu können. Das Arbeitsgericht Frankfurt hielt die Reaktion des Arbeitgebers wegen des geringen Schadens für überzogen. Ist nicht erkennbar, dass die Frau ihrem Arbeitgeber einen „Vermögensschaden“ zufügen wollte, so reiche eine Abmahnung.
(Hessisches LG AZ: 8 Sa 548/08)
Jun
20
2011

RA Burg
Uneinsichtig
Eine Arbeitnehmerin hat bereits mehrere Abmahnungen wegen des Verstoßes gegen die betrieblichen Regelungen zum Zeiterfassungssystem erhalten, weil sie immer wieder Raucherpausen eingelegt hat, ohne sich auszustempeln. Wenn sie erneut eine Raucherpause macht, ohne das Zeiterfassungsgerät zu bedienen, kann sie sich gegen eine fristlose Kündigung nicht wehren. Auch der „kurzzeitige Entzug der Arbeitsleistung“ sei eine gravierende Vertragsverletzung, die das „für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauensverhältnis“ zerstöre, so das Arbeitsgericht Duisburg.
(AG Duisburg AZ: 3 CA 1336/09)
Jun
17
2011

RA Burg
Arbeitsunfähig
Hat ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter nach mehreren Arbeitsunfähigkeitszeiten auferlegt, künftig eine neue krankheitsbedingte Fehlzeit stets am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit durch eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen, so kann ihm gekündigt werden, wenn er sich nicht daran hält. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein bestätigte dies im Fall eines langjährigen Mitarbeiters, der trotz Abmahnung eine AU-Bescheinigung seines Arztes erst 14 Tage später einreichte. Die Kündigung seines Arbeitsverhältnisses hielt das LAG nicht für unangemessen, dem Mitarbeiter hätte sogar fristlos gekündigt werden können.
(LAG Schleswig-Holstein AZ: 2 Sa 130/09)
Jun
13
2011

RA Burg
Anhörung bei Verdachtskündigung
Bei einer Verdachtskündigung ist zunächst zu prüfen, ob sich aus den Darlegungen des Arbeitgebers ein dringender Verdacht auf eine in ihren Einzelheiten gekennzeichnete Straftat oder vergleichbare Pflichtwidrigkeit im Sinne eines konkreten Handlungsablaufs schlüssig ergibt. Im folgenden Schritt ist dann zu prüfen, ob die diesbezüglich vom Arbeitgeber benannten Tatsachen unstreitig sind; andernfalls müssen diese Indiztatsachen bewiesen werden. Ein Verdacht, der sich auf eine „Summe“ von in den Einzelheiten allerdings nicht abgegrenzten Taten bezieht, reicht nicht aus.
Wird der Arbeitnehmer zur Teilnahme an einem Anhörungsgespräch zu einer Verdachtskündigung unter dem Vorwand bestimmt, es handelte sich um ein Gespräch über die Übernahme zusätzlicher Schichten, so ist die für die Wirksamkeit der Verdachtskündigung konstitutive Anhörung nicht ordnungsgemäß erfolgt und demzufolge die Kündigung unwirksam.
Eine Anhörung ist auch dann nicht ordnungsgemäß, wenn sie unter Umständen (Räumlichkeiten, anwesende Personen etc.) stattfindet, die dem Charakter der Anhörung (u.a. Entlassungsmöglichkeit des Arbeitnehmers) nicht entsprechen.
(LAN Berlin-Brandenburg 2 SA 2011/10 = DB 2011, 424)
Jun
10
2011

RA Burg
Zustimmungsverweigerung des Betriebsrat nach § 99 Abs. 2 BetrVG
Nach § 99 Abs. 2 Nr. 5 BetrVG kann der Betriebsrat seine Zustimmung zu einer Einstellung oder Versetzung verweigern, wenn eine erforderliche Ausschreibung unterblieben ist.
Als unterblieben anzusehen ist auch eine unzureichende Ausschreibung.
Das Gesetz enthält keine ausdrücklichen Bestimmungen dazu, welche Anforderungen an Inhalt, Form und Frist einer Ausschreibung sowie an deren Bekanntmachung zu stellen sind. Die konkrete Ausgestaltung obliegt dem Arbeitgeber, sofern nicht eine Betriebsvereinbarung dazu nähere Regelungen vorsieht.
Aus ihrem Zweck ergeben sich aber Mindestanforderungen einer Ausschreibung. So muss deren Dauer so bemessen sein, dass die interessierten Arbeitnehmer unter normalen Verhältnissen die Ausschreibung zur Kenntnis nehmen und – nach einer kurzen Überlegungszeit – eine Bewerbung einreichen könnten.
Eine Ausschreibungsdauer von zwei Wochen ist danach in der Regel nicht unangemessen kurz.
(BAG 7ABR 18/09)
Jun
06
2011

RA Burg
Urlaubsabgeltung und Arbeitslosengeld
Ruht der Anspruch des Arbeitslosen auf Arbeitslosengeld, weil er einen Anspruch auf Urlaubsabgeltung hat und zahlt die Arbeitsagentur im Ruhenszeitraum dennoch nach § 143 Abs. 3 SGB III Arbeitslosengeld (Gleichwohlgewährung), so geht der Anspruch auf Urlaubsabgeltung in Höhe des gezahlten Arbeitslosengelds auf die Arbeitsagentur nach § 115 Abs. 1 SGB X über.
Der Ruhenszeitraum beginnt mit dem Ende des die Urlaubsabgeltung begründeten Arbeitsverhältnisses (§ 143 As. 2 Satz 2 SGB III).
Es verschiebt sich nicht, wenn der Arbeitgeber nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Krankengeld nach § 44 SGB V und kein Arbeitslosengeld bezieht. Es kommt deshalb zu keinem Forderungsübergang nach § 115 Abs. 1 SGB X, wenn die Arbeitsagentur nach Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit Arbeitslosengeld zahlt und zu diesem Zeitpunkt die Zeit des abgegoltenen Urlaubs bereits verstrichen ist.
(BAG 10 AZR 649/09)
Jun
03
2011

RA Burg
Urlaubsanspruch bei befristeter Erwerbsminderungsrente
Der Bezug von Zeitrente wegen Erwerbsminderung verhindert das Nichtentstehen des Urlaubsanspruchs. Es entsteht jedes Jahr der gesetzliche Mindesturlaubsspruch und der gesetzliche Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen. Der Urlaubsanspruch verfällt auch nicht mit Ablauf des Übertragungszeitraums des § 7 Abs. 3 BUrlG.
Solange der Gesetzgeber keine ausdrückliche Vorschrift geschaffen hat, dass dem Arbeitnehmer für den Zeitraum des Bezugs einer befristeten Erwerbsminderungsrente der Erholungsurlaub gekürzt werden kann, entsteht der Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub sowie der gesetzliche Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen.
(LAG Schleswig-Holstein Sa 209/10)