Sep
30
2011

RA Burg
Auch beim Betreuungsunterhalt ist maßgeblich auf das Kindeswohl abzustellen.
Wie bei der Ausgestaltung des Umgangsrechts nach § 1684 BGB ist auch im Rahmen des Betreuungsunterhalts nach § 1570 BGB maßgeblich auf das Kindeswohl abzustellen, hinter dem rein unterhaltsrechtliche Erwägungen zurücktreten müssen. Ist der barunterhaltspflichtige Elternteil bereits im Vorruhestand und der betreuende Elternteil noch erwerbstätig, liegt es nahe, das Umgangsrecht mit einem Kindergartenkind so umzugestalten, dass dadurch der betreuende Elternteil entlastet und ihm eine Erwerbstätigkeit ermöglicht wird.
(BGH, XII ZR 45/09)
Sep
26
2011

RA Burg
Arbeitgeber können ein Anhörungsschreiben zur Kündigung auch dem stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden übergeben.
Der Arbeitgeber muss das Anhörungsschreiben zur beabsichtigten Kündigung eines Arbeitnehmers grds. dem Betriebsratsvorsitzenden übergeben. Ist dieser auf der maßgeblichen Versammlung aber nicht anwesend, kommt auch eine Übergabe an den stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden in Betracht. Das folgt aus § 26 Abs. 2 Satz 2 BetrVG, wonach im Fall der Verhinderung des Vorsitzenden dessen Stellvertreter zur Entgegennahme von Erklärungen, die dem Betriebsrat gegenüber abzugeben sind, berechtigt ist.
(BAG, 6 AZR 248/10)
Sep
23
2011

RA Burg
Kein Schmerzensgeld für einen grob verkehrswidrig und riskant fahrenden Radfahrer.
Ein Radfahrer, der grob verkehrswidrig und extrem riskant bei roter Ampel vom Gehweg auf die Straße fährt, hat in der Regel keinen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gegen den Fahrer des Lkw, der beim Anfahren mit dem Radfahrer kollidiert. Eine Haftung des Lkw-Fahrers kommt insofern nicht in Betracht, als dieser nicht damit rechnen kann, dass ein Radfahrer vor der Fußgängerfurt die Fahrbahn überquert, obwohl die Ampel für die Fußgänger rot zeigt.
(OLG Koblenz, 12 U 500/10)
Sep
19
2011

RA Burg
Täuschung im Bewerbungsgespräch rechtfertigt nur bei Ursächlichkeit für die Einstellung eine Anfechtung.
Beantwortet ein Bewerber eine zulässige Frage im Bewerbungsgespräch falsch, so kann der Arbeitgeber zur Anfechtung des Arbeitsvertrags wegen arglistiger Täuschung berechtigt sein. Das gilt aber nur, wenn die Täuschung für den Abschluss des Arbeitsvertrags ursächlich war. Dies ist nicht der Fall, wenn der Arbeitgeber in der Klageerwiderung erklärt, er hätte den Arbeitnehmer unabhängig von der Antwort auf die Frage (hier: nach einer etwaigen Schwerbehinderung) eingestellt.
(BAG, 2 AZR 396/10)
Sep
16
2011

RA Burg
Unfall bei Rufbereitschaft: Arbeitgeber müssen für Schäden am Privat-Pkw des Arbeitnehmers aufkommen.
Hat ein Arbeitnehmer Rufbereitschaft und verunglückt er bei der Fahrt zur Arbeitsstätte mit seinem Privat-Pkw, so muss der Arbeitgeber grds. den am Pkw entstandenen Schaden ersetzen. Etwas anderes gilt nur, wenn der Arbeitnehmer die Benutzung seines Privatfahrzeugs nicht für erforderlich halten durfte. Die Höhe des Ersatzanspruchs richtet sich nach den Grundsätzen des innerbetrieblichen Schadensausgleichs.
(BAG, 8 AZR 102/10)
Sep
12
2011

RA Burg
Arbeitslosen- II- Empfänger können mehr hinzuverdienen.
Zum 01.07.2011 sind die Erwerbstätigenfreibeträge (Hinzuverdienstmöglichkeiten) für Arbeitslosengeld – II – Empfänger erweitert worden. Bei einem Einkommen aus Erwerbstätigkeit zwischen 100 und 1.000 Euro werden statt zehn jetzt 20 Prozent nicht angerechnet. Im übrigen bleibt es bei der bisherigen Regelung, wonach Einkommen bis 100 Euro komplett anrechnungsfrei sind und bei Einkünften über 1.000 Euro (bis zur Höhe von 1.200 Euro bzw. 1.500 Euro für Haushalte mit Kindern) ein Freibetrag i. H. v. zehn Prozent der Einkünfte besteht.
Ebenfalls zum 01.07.2011 sind zudem die Renten um 0,99 Prozent angehoben worden. Der neue aktuelle Rentenwert beträgt jetzt in den alten Ländern 27,47 Euro (bisher 27,20 Euro). Für die neuen Länder steigt dieser Wert um 0,99 Prozent von 24,13 Euro auf 24,37 Euro.
(Bundesregierung online)
Sep
09
2011

RA Burg
Geschlechtsspezifische Benachteiligung bei Beförderungsentscheidung: Schwangere Bewerberinnen können Entschädigung verlangen.
Wird eine Führungsposition mit einem männlichen Bewerber anstatt mit einer schwangeren Bewerberin besetzt, so kann hierin eine geschlechtsspezifische Benachteiligung bei einer Beförderungsentscheidung liegen. Der Arbeitgeber schuldet in diesem Fall eine Entschädigung, wenn er bestehende Indizien für eine Benachteiligung nicht widerlegen kann. Ein solches Indiz liegt z.B. vor, wenn der Arbeitgeber die Absage mit der Bemerkung kommentiert, die Arbeitnehmerin solle sich auf Ihr Kind freuen.
(LAG Berlin-Brandenburg, 3 Sa 917/11)
Sep
05
2011

RA Burg
Betriebsratsmitglieder müssen sich nicht für jede Betriebsratstätigkeit am Arbeitsplatz abmelden.
Betriebsratsmitglieder sind zwar grds. verpflichtet, sich beim Arbeitgeber abzumelden, wenn sie an ihrem Arbeitsplatz während der Arbeitszeit Betriebsratsaufgaben erledigen. Da die Abmeldepflicht dem Arbeitgeber lediglich die Überbrückung des Arbeitsausfalls ermöglichen soll, entfällt sie aber, wenn eine vorübergehende Umorganisation der Arbeitseinteilung nicht ernsthaft in Betracht kommt. Maßgeblich sind jeweils die Umstände des Einzellfalls.
(BAG, 7 ABR 135/09)
Sep
02
2011

RA Burg
Eine Kündigung kann bei lediglich abstrakter Mitteilung der Kündigungsbefugnis im Arbeitsvertrag unwirksam sein.
Bestimmt der Arbeitsvertrag, dass der jeweilige Inhaber einer bestimmten Position zum Ausspruch einer Kündigung berechtigt ist, so kann der Arbeitnehmer eine Kündigung durch diese Person gem. § 174 Satz 1 BGB zurückweisen. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Arbeitgeber die zur Kündigung berechtigte Person weder benannt noch einen Weg aufgezeigt hat, wie die Arbeitnehmer unschwer den Namen des Stelleninhabers herausfinden können.
(BAG, 6 AZR 727/09)