Nov
28
2011

RA Burg
Tod beendet Arbeitsverhältnis: Erben haben keinen Urlaubsabgeltungsanspruch
Endet das Arbeitsverhältnis mit einem zuvor lange Zeit arbeitsunfähig erkrankten Arbeitnehmer mit dessen Tod, so erlischt der Urlaubsanspruch. Er wandelt sich dann nicht mehr nach § 7 Abs. 4 BUrlG in einen Abgeltungsanspruch um, der auf die Erben übergehen könnte. Hieran hat sich durch die neuen Vorgaben des Gemeinschaftsrechts zur Abgeltung des Urlaubs bei Langzeiterkrankten nichts geändert.
(BAG PM Nr. 72)
Nov
25
2011

RA Burg
Scheinarbeitsvertrag begründet keinen Krankenversicherungsschutz
Wer einen Arbeitsvertrag allein zum Schein abschließt, um gesetzlich krankenversichert zu sein, handelt rechtsmissbräuchlich und wird nicht Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse. Indizien für ein Scheinarbeitsverhältnis können eine überdurchschnittliche geringe Vergütung und eine alsbald nach Abschluss des Arbeitsvertrages auftretende schwere Krankheit sein.
(LSG Sachen-Anhalt, L 10 KR 52/07)
Nov
21
2011

RA Burg
Anderweitige Beschäftigung während Kündigungsrechtsstreit: Arbeitgeber bekommen Detektivkosten nicht in jedem Fall ersetzt
Deckt ein vom Arbeitgeber beauftragter Detektiv auf, dass der Arbeitnehmer während des laufenden Kündigungsschutzverfahrens einer anderen Beschäftigung nachgegangen ist, so muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die Detektivkosten nicht in jedem Fall erstatten. Eine Ersatzpflicht scheidet zum Beispielt aus, wenn sich die Überwachung durch den Detektiv auf einen Zeitraum erstreckte, für den derArbeitnehmer keine Ansprüche geltend gemacht hat.
(LAG Hamm PM Nr. 21)
Nov
18
2011

RA Burg
Schenkung der Muttergesellschaft an Mitarbeiter einer GmbH können steuerpflichtiger Arbeitslohn sein
Arbeitslohn kann auch bei einer Zuwendung eines Dritten anzunehmen sein, wenn diese eine Entgelt für eine Leistung bildet, die der Arbeitnehmer im Rahmen des Dienstverhältnisses für seinen Arbeitgeber erbringt. Voraussetzung ist, dass sie sich für den Arbeitnehmer als Frucht seiner Arbeit für den Arbeitgeber darstellt und im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis steht.
(FG Düsseldorf, 8 K 2652/09 E)
Nov
14
2011

RA Burg
Zur Befristung von Urlaubsansprüchen aus früheren Zeiträumen (hier: nach längerer Arbeitsunfähigkeit)
Gem. § 7 Abs. 3 S. 1 BUrlG muss der Erholungsurlaub im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden; eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nach § 7 Abs. 3 S. 2 BUrlG nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. Im Fall der Übertragung muss der Urlaub in den ersten 3 Monaten des folgenden Kalenderjahrs gewährt und genommen werden (§ 7 Abs. 3 S. 3 BUrlG)
(BAG PM Nr. 64)
Nov
11
2011

RA Burg
Urlaubsabgeltungsansprüche unterliegen den einzel- und tarifvertraglichen Ausschlussfristen
Der Anspruch auf Abgeltung des bestehenden Urlaubs entsteht auch bei über das Arbeitsverhältnis hinaus andauernder Arbeitsunfähigkeit gem. § 7 Abs. 4 BUrlG mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses und wird sofort fällig. Er ist nicht Surrogat des Urlaubsanspruchs, sondern reine Geldforderung und unterliegt damit wie andere Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis einzel- und tarifvertraglichen Ausschlussfristen.
(BAG PM Nr. 63)
Nov
07
2011

RA Burg
Kein Unfallversicherungsschutz für nicht registrierte Gasthörer
Ein Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung als Studierender besteht nicht für eine Person, die lediglich eine Universitätsveranstaltung besucht, ohne als Student immatrikuliert oder von der Universität in anderer Form, etwa als Gasthörer, offiziell registriert zu sein. Eine formale Beziehung zwischen Studierendem und Universität wird nicht dadurch begründet, dass Dozenten die Berechtigung zur Teilnahme nicht prüfen und gegen diese nichts einwenden.
(LSG Rheinland-Pfalz, L 5 U 240/10)
Nov
04
2011

RA Burg
Maß der geschuldeten Versicherungspflicht des Arbeitgebers ist nicht branchenabhängig
Ein Arbeitsunfall ist nur dann vorsätzlich herbeigeführt worden, wenn dieser gewollt und für den Fall des Eintritts gebilligt worden war. Das Maß der geschuldeten Verkehrssicherungspflicht bestimmt sich nicht nach der jeweiligen Branche des Pflichtigen, sondern vielmehr nach den allgemein gültigen Sorgfaltsmaßnahmen.
(LAG Schleswig-Holstein, 3 Sa 495/10)