Jan 04 2012
Bundesregierung beschließt neue Rechengröße in der Sozialversicherung
Bundesregierung beschließt neue Rechengröße in der Sozialversicherung
Die Beitragsbemessungsgrenze steigt 2012 von derzeit 5.500 Euro auf 5.600 Euro monatlich. Auf gut verdienende Arbeitnehmer kommen daher im nächsten Jahr höhere Sozialversicherungsbeiträge zu. Auch die Versicherungspflichtgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung steigt – auf 50.850 Euro jährlich. Das ergibt sich aus den neuen Rechengrößen in der Sozialversicherung für 2012, die das Bundeskabinett am 05.10.2011 beschlossen hat. Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats.
(Bundesregierung PM)
Kommentare deaktiviert
