Jan 20 2012
Betriebsräte können Schulung zum Thema “Burn-out“ verlangen
Betriebsräte können Schulung zum Thema “Burn-out“ verlangen
Betriebsräte können vom Arbeitgeber die bezahlte Freistellung eines Mitglieds zu Teilnahme an einer Schulung zum Thema “Burn-out im Unternehmen“ sowie die Übernahme der Schulungskosten verlangen. Das gilt jedenfalls dann, wenn Beschäftigte den Betriebsrat bereits mehrfach auf eine bestehende Überforderungssituation angesprochen haben. In diesem Fall ist die Schulung selbst dann erforderlich i.S.v. § 37 Abs. 6 BetrVG, wenn der Arbeitgeber bereits eine telefonische Beratungsstelle zum Thema “Burn-out“ eingerichtet hat.
(ArbG Essen 3 BV 29/11)
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