Jan 23 2012
Insolvenzverwalter können Lohnzahlungen kurz vor der Insolvenz nicht ohne weiteres anfechten
Insolvenzverwalter können Lohnzahlungen kurz vor der Insolvenz nicht ohne weiteres anfechten
Lohnzahlungen wenige Monate vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens sind regelmäßig nicht anfechtbar. Besteht noch der erforderliche enge zeitliche Zusammenhang mit der Gegenleistung, so unterliegen sie als Bargeschäft i. S. v. § 142 InsO nicht der Anfechtung nach § 130 Abs. 1 InsO. Im Übrigen kann aus mehrmonatigen Gehaltsrückständen auch nicht ohne weiteres auf die für eine Anfechtbarkeit erforderliche Kenntnis der Arbeitnehmer von der Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgebers geschlossen werden.
(BAG 6 AZR 732/10)
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