Erkennungsmerkmale
I. Hinweise auf Folgen von Mobbinghandlungen können sein
- soziale und räumliche Isolation
- ständige unberechtigte Kritik
- Verbreitung von Gerüchten über den Mobbingbetroffenen
- grundloser Entzug von Aufgaben
- ständige Übertragung von Aufgaben über das zeitliche und fachliche Maß hinaus
- Zuweisung von Arbeiten nach Art und Inhalt bis hin zu völlig sinnentleerten Tätigkeiten
- systematisches Vorenthalten von Informationen
- Androhung von Repressalien
II. Erkennungsmerkmale gem. Rechtsprechung
Woran erkenne ich Mobbing?
- Es muss ein Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren vorliegen.
Schwierig ist die Abgrenzung gegenüber sozial anerkannten Verhaltensweisen am Arbeitsplatz. Das Verhalten muss daher zumindest als Pflichtwidrigkeit gewertet werden können.
- Dieses Verhalten muss wiederkehrend erfolgen, üblicherweise über einen längeren bestimmbaren Zeitraum.
Das wiederkehrende Verhalten muss systematisch erfolgen, d. h. mehrmals wöchentlich, jedoch mindestens 6 Monate lang. Aus einer Kette von Vorfällen muss ein System bzw. ein „roter Faden“ erkennbar sein.
- Das Verhalten muss direkt oder indirekt mit dem Ziel und/oder Effekt des Ausstoßes aus dem Arbeitsverhältnis geschehen.
- Das Verhalten muss – jedenfalls in seiner Gesamtheit – das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder andere ebenso geschützte Rechte des Betroffenen verletzen.
Ein wechselseitiger Eskalationsprozess, der keine klare Täter-Opfer-Beziehung zulässt, steht regelmäßig der Annahme eines Mobbing-Sachverhaltes entgegen.
- Der Betroffene muss das Verhalten als Diskriminierung empfinden.
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