Erbrecht
Frau Rechtsanwältin Birgit Weber-Gans berät voll umfänglich im Bereich des Erbrechtes. Diese Leistung beinhaltet die Ausgestaltung von Testamenten oder Erbverträgen.
Spätere Auseinandersetzungen betreffend das Vermögen des Erblassers können regelmäßig auf diese Art und Weise vermieden werden. Eine vertrauliche Zusammenarbeit mit weiteren Beratern garantiert die Fixierung notarieller fundierter Verträge.
Im Rahmen dieser Beratungstätigkeit wird insbesondere auch die Möglichkeit der Erteilung von Generalvollmachten und Absetzung von Patientenverfügungen diskutiert.
Haben Sie zu diesen beiden Themen bereits jetzt Beratungsbedarf, so setzen Sie sich unmittelbar mit uns in Verbindung.
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